Berufsorientierungspraktikum (BOP)

Du weißt noch nicht genau, welcher Beruf zu dir passt? Oder schwankst zwischen mehreren Möglichkeiten? Dann kann dir das Berufsorientierungspraktikum (BOP) bei deiner Entscheidung helfen.
Während des Praktikums erhältst du einen realistischen Einblick in einen Ausbildungsberuf oder ein duales Studium. Du lernst typische Aufgaben, Arbeitsabläufe und die Arbeitsbedingungen kennen und kannst ausprobieren, ob der Beruf deinen Vorstellungen entspricht und zu deinen Interessen und Fähigkeiten passt.
Außerdem sammelst du erste praktische Erfahrungen in der Berufswelt. Das kann dir später bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder ein duales Studium von Vorteil sein, da du bereits Einblicke in den Berufsalltag gewonnen hast.
Zielgruppe
Das Berufsorientierungspraktikum richtet sich an junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben, derzeit keine Schule besuchen und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungsuchend gemeldet sind.
Finanzierung
Die Teilnahme am Berufsorientierungspraktikum ist für dich kostenlos. Die Agentur für Arbeit erstattet dir bei Bedarf beispielsweise die Fahrkosten und die Kosten für eine auswärtige Unterkunft.
Dauer
Ein Berufsorientierungspraktikum dauert zwischen einer und sechs Wochen. Ist zunächst ein Praktikum für zwei Wochen geplant, kannst du eine Verlängerung auf bis zu sechs Wochen beantragen.
Voraussetzungen
Damit die Agentur für Arbeit dich mit einem Berufsorientierungspraktikum unterstützen kann, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
- Du besuchst aktuell keine Schule.
- Du bist bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungsuchend gemeldet.
Welche Tätigkeiten und Inhalte du während des Praktikums kennenlernst, entscheidest du gemeinsam mit dem Praktikumsbetrieb. Dafür gibt es keine festen Vorgaben.


Dein Weg zum Berufsorientierungspraktikum
Hast du noch kein Beratungsgespräch zum Berufsorientierungspraktikum geführt? Dann vereinbare einen Termin mit deiner Berufsberaterin oder deinem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit oder mit deiner Integrationsfachkraft im Jobcenter.
Die Kontaktdaten findest du über die Dienststellen-Suche.
Im Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, ob ein Berufsorientierungspraktikum für dich infrage kommt und du die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllst. Außerdem informieren wir dich über die Fördermöglichkeiten. So können wir beispielsweise deine Fahrkosten übernehmen.
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dir einen Betrieb für dein Berufsorientierungspraktikum suchen, z.B auf SCHAU REIN! Dort findest du Praktikumsangebote in deiner Region.
Gemeinsam mit dem Betrieb legst du den Praktikumsort, den Zeitraum, die Ausbildungsberufe, die du kennenlernen möchtest, und die Dauer des Praktikums fest. Diese Angaben trägst du anschließend einfach in den Online-Antrag ein.
Hast du bereits ein Beratungsgespräch mit deiner Berufsberaterin oder deinem Berufsberater der Agentur für Arbeit oder deiner Integrationsfachkraft geführt und einen Praktikumsbetrieb gefunden? Dann kannst du dein Berufsorientierungspraktikum direkt online beantragen.
Wichtig: Den Online-Antrag kannst du erst ausfüllen, nachdem deine Berufsberaterin oder dein Berufsberater der Agentur für Arbeit oder deine Integrationsfachkraft das Online-Formular für dich freigeschaltet hat. Anmeldung starten
Bevor du dein Berufsorientierungspraktikum beginnst, muss die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter deinen Antrag genehmigen. Beginne das Praktikum deshalb erst, wenn du die Genehmigung erhalten hast. Andernfalls musst du die entstehenden Kosten möglicherweise selbst tragen.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten, die dir durch das Berufsorientierungspraktikum entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrkosten und die Kosten für eine auswärtige Unterkunft.
Damit wir die Kosten erstatten können, fülle bitte den Erklärungsbogen aus und sende ihn an uns.
- Hast du den Antrag online gestellt, kannst du den Erklärungsbogen direkt über deine Antragsübersicht hochladen.
- Hast du den Antrag nicht online gestellt, reichst du den Erklärungsbogen über
Dokumente einreichenein.
FAQ zum Berufsorientierungspraktikum BOP
Einen Praktikumsplatz zu finden ist oft einfacher als gedacht. Hier sind einige Wege, die dir dabei helfen können:
Persönliche Kontakte nutzen Schau in deinem Familien- und Freundeskreis nach, vielleicht kennt jemand bereits das Unternehmen, das dich interessiert, und kann dich bei den richtigen Ansprechpersonen vorstellen.
Ausbildungsmessen besuchen Dort bekommst du einen guten ersten Eindruck von verschiedenen Ausbildungsberufen und hast die Möglichkeit, direkt wertvolle Kontakte zu knüpfen.
Online suchen Mehrere Plattformen unterstützen dich bei der gezielten Suche nach Praktikumsstellen:
- Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit hilft dir ebenfalls weiter
- Speziell für Schülerinnen und Schüler in Sachsen lohnt sich ein Blick auf SCHAU REIN! Dort findest du Praktikumsangebote in deiner Region.
Persönliche Beratung Bei allen weiteren Fragen steht dir deine Berufsberaterin oder dein Berufsberater jederzeit zur Verfügung.
Während des Praktikums bist du über den Betrieb unfallversichert. Weitere Versicherungsleistungen sind damit jedoch nicht abgedeckt. Die Agentur für Arbeit trägt keine Haftung für mögliche Vermögens-, Sach- oder Personenschäden.
In der Regel wirst du für das Praktikum keine Vergütung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt grundsätzlich keine Praktikumsvergütung. Sollte der Arbeitgeber dennoch eine Vergütung anbieten, gilt dabei kein Anspruch auf den Mindestlohn.
Für das Praktikum muss kein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden.
Ja – das Berufsorientierungspraktikum (BOP) richtet sich ausdrücklich an junge Menschen, die keine Schülerinnen oder Schüler mehr sind. Es gibt keine Altersbeschränkung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert das Berufsorientierungspraktikum für junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind, keine Schule besuchen und als arbeitssuchend gemeldet sind.
Konkret müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein und du darfst keine Schule mehr besuchen.
- Du musst bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet sein.
- Du solltest deine Berufswahl noch nicht endgültig getroffen haben.
Das Praktikum dauert mindestens eine Woche und maximal sechs Wochen. Davor oder danach können weitere Praktika in anderen Unternehmen absolviert werden.
Das BOP eignet sich auch für Abiturientinnen und Abiturienten, die sich zum Beispiel für ein duales Studium interessieren und einen Betrieb kennenlernen möchten.
Grundsätzlich ja: ein Abbruch ist möglich. Da ein Praktikumsvertrag nicht zwingend erforderlich ist, gibt es in vielen Fällen auch keine formale vertragliche Bindung, die einen Abbruch verhindert.
Wichtig zu wissen: Das Praktikum muss zusammenhängend mindestens eine Woche umfassen, damit es durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann. Wer also sehr früh abbricht, riskiert, dass die Förderung (z. B. Fahrkosten) möglicherweise nicht oder nur anteilig ausgezahlt wird.
Das Gute ist: Das Berufsorientierungspraktikum soll dir helfen herauszufinden, ob ein Beruf tatsächlich zu dir passt. Wenn das Praktikum also zeigt, dass der Beruf nichts für dich ist, hat es seinen Zweck erfüllt, auch wenn du abbrichst.
Empfehlung: Sprich in jedem Fall offen mit deiner Berufsberaterin oder deinem Berufsberater der Agentur für Arbeit, bevor du das Praktikum abbrichst. Mehrere Praktika hintereinander sind möglich, sodass du danach einfach in einem anderen Betrieb oder Berufsfeld neu starten kannst.

