Schülerpaktikum: Infos für Unternehmen
Praktika für Schülerinnen und Schüler öffnen jungen Menschen die Tür zur Berufswelt. Sie als Unternehmen stehen in der sozialen Verantwortung, diese bei ihrer Berufsorientierung zu unterstützen und sie, so gut es geht, auf die Arbeitswelt vorzubereiten.
Um dies bestmöglich zu realisieren, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den allgemeinen Ablauf eines Praktikums zu beachten. Wir haben Ihnen dazu die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Praktika für Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit sind verbindliche Schulveranstaltungen an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Sachsen. Die Durchführung wird in den jeweiligen Schulordnungen geregelt:
- in § 23a der Schulordnung Förderschulen,
- in § 19 der Schulordnung Oberschulen, Abendoberschulen,
- in § 13 der Schulordnung Gymnasien, in § 17 Schulordnung Gemeinschaftsschule.
Die Schule ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des jeweiligen Praktikums.
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Fragen zum Schülerpraktikum (FAQ)
In den Schülerbetriebspraktika sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke ins Berufsleben sowie die Funktionsweisen von Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Mit dem Praktikum verbessern die Schülerinnen und Schüler auch ihre Fähigkeit zur Selbsteinschätzung.
Vor Beginn des Praktikums ist der Abschluss eines Praktikumsvertrags mit der Schule, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Personensorgeberechtigten notwendig. Grundlage für die Festlegungen sind das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Regelungen der jeweiligen Schulordnung. Außerdem müssen alle wichtigen Fragen vor Beginn des Praktikums besprochen werden, damit keine Unsicherheiten entstehen. Das kann die folgenden Inhalte umfassen:
- Stellen Sie Ihren Betrieb vor.
- Erläutern Sie die zu erledigenden Aufgaben.
- Zeigen Sie der Praktikantin bzw. dem Praktikanten den Arbeitsplatz.
- Stellen Sie die Ansprechpersonen im Betrieb vor.
- Geben Sie allgemeine Hinweise zu Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und evtl. Arbeitskleidung.
Nach dem Praktikum sollte eine gemeinsame Auswertung erfolgen, die den Praktikantinnen und Praktikanten hilft, die eigenen fachlichen und persönlichen Fähigkeiten einzuschätzen.
Ihr Betrieb oder Ihre Einrichtung muss während des Praktikums für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und den Gesundheitsschutz sorgen. Sicherheit und Gesundheit der jungen Menschen dürfen nicht gefährdet werden. Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Arbeit darf das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
- Gefährliche Arbeiten sind verboten, u. a. bei außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe.
- Schädliche Einwirkungen wie Lärm, Strahlungen oder giftige Dämpfe müssen vermieden werden.