FAQ Jugendliche
Häufig gestellte Fragen
Du kannst dich auf der Warteliste eintragen. Dazu klickst du auf "Jetzt Buchen" und du stehst damit automatisch auf der Warteliste. Sobald bei der Veranstaltung ein Platz frei wird, bekommst du eine E-Mail, dass du dich in die Veranstaltung einbuchen kannst. Auch wenn das Unternehmen ein ähnliches Angebot (Duplikat) erstellt, wirst du automatisch per E-Mail informiert und kannst die neue Veranstaltung buchen.
Ja, du erhältst eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Zwei Tage vor der Veranstaltung gibt es außerdem eine E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung als PDF-Datei zum Ausdrucken. Alle Dokumente findest du zudem in deinem Account unter dem Punkt "Buchungen" zum Download: Teilnahmebestätigung, Freistellungsantrag, Fotoerlaubnis und eventuell weitere Dokumente des Unternehmens.
Den ausgefüllten Freistellungsantrag gibst du bei deiner BO-Lerhkraft ab. Die ausgefüllte Teilnahmebestätigung legst du dem Unternehmen zum Unterschreiben vor. Bei einer Online-Veranstaltung schicke bitte das Dokument per E-Mail zur Unterschrift an das Unternehmen. Mit der unterschriebenen Fotoerlaubnis erklärst du dich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Aufnahmen von dir gemacht werden dürfen. Alle Dokumente stehen in deinem Account bei der Veranstaltung zum Download bereit.
Eine Freistellung vom Unterricht ist nur dann notwendig, wenn die Veranstaltung nicht am Nachmittag stattfindet und diese keine Schulveranstaltung ist. Dann bist du privatversichert.
Genehmigt die Schule die Teilnahme an der Veranstaltung als schulische Veranstaltung, gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Zeitdauer deiner Teilnahme. Du brauchst dann keine Freistellung.
Bei der Registrierung gibst du an, ob du ein Bildungsticket besitzt oder nicht. Besitzt du ein Bildungsticket, benötigst du möglicherweise keine Fahrkarte mehr für die Veranstaltung. Du kannst den Status zu deinem Bildungsticket jederzeit in den Persönlichen Daten oder direkt an der Veranstaltung ändern.
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler in berufsvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Berufsvorbereitungsjahr = BVJ) sowie in allgemeinbildenden Ausbildungsgängen (2-jährige Fachoberschule = FOS, berufliches Gymnasium = bGym) teilnehmen. Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen und von dualen Berufsschulen dürfen leider nicht teilnehmen. Bitte erkundige dich aber in deiner Schule, wer für die Woche der offenen Unternehmen Sachsen verantwortlich ist und dir deine Fahrkarte bestätigt.
Aktuelle Termine findest du hier.
Antwort nicht dabei? Unsere regionalen Koordinierungsstellen helfen bei inhaltlichen Fragen.