Fragen zum Schülerpraktikum
Ein Praktikum wirft eine Menge Fragen auf, was Rechte und Pflichten eines Praktikanten sind. Die wichtigsten haben wir gesammelt und beantworten sie hier.
Wie bewerbe ich mich für ein Schülerpraktikum?Am besten bewirbst du dich schriftlich. Zu deiner Bewerbung gehören ein Anschreiben und ein Lebenslauf. Ein Zeugnis musst du nicht unbedingt beilegen, aber es kann sein, dass dein Praktikumsbetrieb eines sehen möchte. Wenn du dir nicht sicher bist, ob ein Zeugnis gewünscht ist, dann frag einfach bei deinem Praktikumsbetrieb nach.
Deine Arbeitszeiten hängen ganz von der Arbeitsstelle ab. Generell gilt aber das Jugendarbeitsschutzgesetz. Du darfst maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Am Wochenende hast du in der Regel frei. Nachtarbeit, das bedeutet Arbeiten zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, ist generell für Schülerinnen und Schüler verboten.
Gilt das auch für Schülerinnen und Schüler bis 14?Nein, diese Schülerinnen und Schüler dürfen am Tag nur bis zu sieben Stunden arbeiten, in der Woche also bis zu 35 Stunden.
Habe ich das Recht auf eine Pause?Na klar, jeder hat das Recht auf eine Pause! Zwar kann jede Firma/Einrichtung deine Pausenzeiten beliebig festlegen, aber sie müssen sich auch an gewisse Regeln halten. Die Länge der Pause ist vom Alter unabhängig und richtet sich nach der Arbeitszeit:
- Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit gibt es 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit gibt es 60 Minuten Pause
Muss ich auch am Wochenende und an Feiertagen arbeiten?
Grundsätzlich sollten Schülerinnen und Schüler an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen. In Hotels, Gaststätten und Krankenhäusern kann dies anders geregelt werden. In jedem Fall darfst du während des Praktikums nur fünf Tage pro Woche arbeiten.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?Eigentlich sind ärztliche Untersuchungen für das Schülerpraktikum nicht notwendig. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. In Lebensmittelbetrieben, z. B. beim Bäcker, oder in Gemeinschaftseinrichtungen wie dem Kindergarten kann ein Gesundheitszeugnis von dir verlangt werden, da dort eventuell Krankheiten schneller übertragen werden.
Falls du ein Gesundheitszeugnis brauchst, wird dir das rechtzeitig gesagt, mindestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums. Das Gesundheitszeugnis stellt das örtliche Gesundheitsamt aus. Für Schülerinnen und Schüler ist ein Gesundheitszeugnis für ein Schülerbetriebspraktikum kostenfrei.
Wo finde ich Hilfe, wenn ich Probleme während des Praktikums habe?Wenn du Probleme im Rahmen des Praktikums nicht selbst lösen kannst, hast du Ansprechpartner - im Betrieb/in der Einrichtung und in der Schule. Sprich Probleme rechtzeitig und ehrlich an, dann sind sie schnell aus der Welt geschafft.

Fank Graetz