Zusatzqualifikationen erwerben
Durch Zusatzqualifikation können Azubis zusätzliche Kenntnisse erwerben, die die Chancen auf einen qualifizierten Arbeitsplatz erhöhen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert für alle Azubis in Sachsen den Erwerb von Zusatzqualifikationen, die die Anforderungen des Arbeitsmarktes mit den persönlichen Interessen verbinden.

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Wer und was wird gefördert?
Der Freistaat Sachsen und die EU fördern im Rahmen der Erstausbildung die Weiterbildungen, die nicht in der Ausbildungsordnung oder den Lehrplänen einer Berufsausbildung festgelegt sind.
Gleich, wo eine Ausbildung absolviert wird - in Industrie und Handel, Handwerk oder in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft - mit einer geförderten Zusatzqualifikation können die Auszubildenden zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, welche die Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes mit den persönlichen Interessen verknüpfen und ihre Chancen auf einen interessanten und qualifizierten Arbeitsplatz erhöhen.
Wie bekomme ich die Förderung?
Weg 1: Der Förderantrag wird über den Bildungsträger gestellt, der die Zusatzqualifikation durchführt. Die Bildungsanbieter beraten gern.
Weg 2: Wenn Du bereits 18 Jahre alt bist, kannst Du selbst den Weiterbildungsscheck individuell bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen und 80 Prozent der Kurskosten erstattet bekommen.
Muss mein Chef der Zusatzqualifikation zustimmen?
Ja. Für die Förderung von Zusatzqualifikationen ist der Abschluss eines Qualifizierungsvertrages zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Veranstalter der Maßnahme nötig.
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Informationen und Antrag zur Förderung:
- Telefon:
- 0351 4910 - 4930
- Fax:
- 0351 4910 - 1015
- Internet:
- www.sab.sachsen.de