Menü

Azubi-Rechte

Muss ich die Blumenpötte vom Chef gießen? Private Mails checken - ist das auf Arbeit ok? Azubis geraten während der Ausbildung immer wieder in Situationen, wo sie rechtlich nicht weiter wissen. Besser man kennt die Rechtslage vor dem Rausschmiss. Hier ist ein kleiner Fahrplan in Sachen Azubis und Recht am Arbeitsplatz.

Azubis und Recht

stock.adobe.com/industrieblick

Darf ich mein Handy während der Arbeit privat nutzen oder kann mir das mein Chef verbieten?

Falls der Arbeitgeber private Telefonate am Arbeitsplatz erlaubt oder dies stillschweigend duldet, spricht nichts gegen die Benutzung des Mobiltelefons. Allerdings kann der Chef seine Meinung immer ändern. Dann kann er ein sofortiges Verbot erlassen, selbst ohne Begründung.

Während der Pausenzeiten dürfen Azubis ihr Mobiltelefon dagegen nutzen. Dagegen kann der Chef kein Verbot aussprechen. Ausnahmen vom Verbot der Nutzung des privaten Mobiltelefons sind Notfallsituationen oder betriebsbedingte Anlässe, z.B. bei Überstunden zu Hause anrufen oder bei einem Notfall im privaten Bereich, dann sogar mit Firmentelefon.

Ich möchte während der Arbeitszeit im Internet surfen oder meine Mails checken. Darf mir das mein Chef verbieten?

Ja klar: Der Arbeitgeber darf die private Nutzung des Internets ausdrücklich verbieten. Bei begründetem Verdacht auf Internetmissbrauch ist es sogar erlaubt, stichprobenhafte Prüfungen durchzuführen. Falls sich beispielsweise der Azubi wiederholt mit seinen Aufgaben im Verzug befindet und dafür auch kein nennenswerter Grund vorliegt, könnte er in das Visier des Chefs geraten.

Ist das private Surfen am Arbeitsplatz erlaubt, gilt das aber noch lange nicht als Freifahrtschein für uneingeschränkte Ausflüge in das WWW. Hat der Arbeitgeber die Art und den Umfang der Nutzung nicht geregelt, gilt die Faustregel, dass das Surfen die Arbeitszeit nicht reduzieren darf.

Mein Chef erteilt mir meistens neue Aufgaben, die sehr nervig sind. Muss ich mir alles gefallen lassen?

Nein, nicht immer. Wichtig ist, was im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Denn je bestimmter die Aufgabe des Mitarbeiters im Arbeitsvertrag beschrieben wird, desto schwieriger kann der Arbeitgeber auf das Weisungsrecht beharren.

Auszubildende unterliegen nach dem Berufsbildungsgesetz einem zusätzlichen Schutz. Sie dürfen nur Tätigkeiten ausüben, die der Berufsausbildung dienen. Nur in absoluten Ausnahmesituationen darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Aufgaben zuweisen, die nicht in den arbeitsvertraglich geregelten Tätigkeitsbereich liegen, wenn z.B. ein Kollege plötzlich erkrankt. Wenn die Arbeit unangemessen erscheint: Bitte immer erst mit dem Chef reden!

Ich möchte meine Lieblingsband am Arbeitsplatz hören

Ein generelles Verbot des Arbeitgebers, am Arbeitsplatz das Radio einzuschalten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unzulässig. Der Arbeitgeber darf das Musikhören jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einschränken oder ganz versagen.

Dies zum Beispiel, wenn es den Kollegen oder einem selber nicht mehr möglich ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Die Musik muss ausgestellt werden, wenn sich die Kollegen beschweren.

Mehr Fragen?

  • Diensthandy privat nutzen?
  • Unser Chef hat uns untersagt, Raucherpausen einzulegen.Darf er das?
    • Musikgenuss mit Kopfhörern?
    • Tattoos, Piercings und Schmuck im Job - ist ein Verbot zulässig?
    • Muss ich mich unverzüglich krankmelden und darf ich das dann auch mit einer SMS oder per WhatsApp machen?
    • Ich habe mich in der Freizeit verletzt. Darf mein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verweigern?
    • Wenn nichts im Arbeitsvertrag vermerkt ist, darf ich firmenrelevante Informationen weitergeben?
    • Ich werde auf der Arbeit gemobbt und weiß nicht, was ich dagegen unternehmen kann.


    Wir danken der Deutsche Anwaltshotline AG für die Informationen.

Ratgeber Azubis und Recht

Ausführliche Antworten zu zehn alltäglichen Fragen zum Thema Arbeitsrecht gibt es hier in der PDF-Datei



Finanzierung

finanz

In der Ausbildung kann das Geld schnell mal knapp werden. bildungsmarkt-sachsen.de zeigt Wege und Möglichkeiten, wie du über die Runden kommst.