Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) legt in einem Rahmenplan den bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard fest. Dadurch werden die Ausbilder und Ausbilderinnen besser auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Ausbilder müssen nachsitzen
Für die Ausbildung zum Ausbilder wird ein Lehrgang mit einer Dauer von 115 Stunden empfohlen. Durch Selbstlernphasen mit geeigneten Medien kann die Anzahl der Präsenzstunden auf maximal 90 Stunden heruntergesetzt werden.
Die Prüfungen werden durch die zuständigen Stellen der IHK und HWK abgenommen. Die Prüfungsgebühren sind aus den Gebührentarifen der Kammern ersichtlich und Lehrgangsgebühren sind Sache der Bildungseinrichtungen.

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