Ein gelungener Berufsstart – Tipps zum Berufseinstieg
Dein Ausbildungsvertrag
In diesem Vertrag sind die grundlegenden Dinge deiner Ausbildung geregelt, beispielsweise die Art und Inhalt der Berufsausbildung, Beginn und Dauer, die Probezeit, die tägliche Arbeitszeit sowie dein Lohn. Der Vertrag muss vom Arbeitgeber und von dir unterschrieben werden, jeder der beiden Vertragspartner bekommt ein Exemplar. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen die gesetzlichen Vertreter unterschreiben, also in der Regel deine Eltern. Ist dir beim Vertrag etwas unklar, frag genau nach. Schließlich gehst du damit eine längerfristige Bindung ein.
Deine Steueridentifikationsnummer
Zur Berechnung deiner Lohnsteuer braucht der Arbeitgeber deine Steueridentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern ausgegeben wird. Damit kann der Arbeitgeber deine so genannten ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) aus einer zentralen Datenbank abrufen. Dieses Verfahren ersetzt die vorher gebräuchliche Lohnsteuerkarte. Falls du deine Steueridentifikationsnummer nicht weißt, kannst du dich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Du musst dabei Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort angeben.
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
- Postanschrift:
- 53221 Bonn
- Telefon:
- 01805-43783837
- E-Mail Adresse:
- info@identifikationsmerkmal.de

iStockphoto.com/Chris GramlyAlles klar zum Berufseinstieg?
Deine Sozialversicherung
Jeder Angestellte – als Azubi gehörst du jetzt dazu – muss sozialversichert sein. Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das finanziellen Schutz z.B. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und auch Betriebsunfällen bietet. Die Beiträge dafür werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Wenn du in deiner Ausbildung nicht mehr als 325 Euro verdienst, zahlt der Arbeitgeber sogar den kompletten Krankenkassenbeitrag.
Damit die Beiträge richtig verbucht werden können, musst du dem Arbeitgeber deine persönliche Sozialversicherungsnummer mitteilen. Die Beantragung der Sozialversicherungsnummer übernimmt deine Krankenkasse.
Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung
Wer ein eigenes Einkommen hat, braucht auch eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Da du die freie Wahl der Krankenkasse hast, solltest du die Leistungen vergleichen. Die Krankenkasse der Eltern beizubehalten kann von Vorteil sein, muss es aber nicht.
Lass dich kostenlos und unverbindlich - telefonisch oder schriftlich - beraten. Die Krankenkasse, der du beigetreten bist, musst du deinem Ausbildungsbetrieb noch vor Ausbildungsbeginn mitteilen.
Deine Haftpflichtversicherung
Auszubildende haften, wie alle anderen Mitarbeiter, auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert bist oder durch deinen Ausbildungsbetrieb alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, solltest du deshalb eine Privathaftpflicht abschließen. Such dir sich auch hier einen günstigen Anbieter aus.
Dein Giro-Konto
Damit dein Ausbildungsbetrieb dein Gehalt überweisen kann, brauchst du am 1. Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats eine eigene Kontonummer. Sprich am besten mit verschiedenen Sparkassen und Banken.
Der Aufwand lohnt, denn viele bieten für Azubis kostenlose Giro-Konten an. Auch Online-Girokonten sind häufig kostenlos. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Vorsicht ist beim Dispo angesagt: Überschreitest du ihn, fallen teure Zinsen an.

fotolia.com/AKhodiGewusst wie: Bei der Bank deines Vertrauens gibt's Tipps zum richtigen Haushalten mit deinem Lohn.
Deine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
Als Auszubildender bist du gleichzeitig Berufsschüler und hast dadurch Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Lass dir von deinem Arbeitgeber schon vorher bescheinigen, dass und ab wann du dort ausgebildet wirst, dann kannst du schon für die Fahrt am ersten Ausbildungstag die Vergünstigung in Anspruch nehmen.
Dein ärztliches Gesundheitszeugnis
Für alle unter 18 Jahren gilt: Der Arbeitgeber braucht von dir ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist zudem eine Nachuntersuchung erforderlich. Für bestimmte Berufe, beispielsweise im Nahrungsmittelbereich, braucht man immer ein Gesundheitszeugnis, egal wie alt man ist.
Deine Altersvorsorge
Heute schon an morgen denken: Das steht bei der Altersvorsorge im Vordergrund. Die Aussicht auf eine ausreichende staatliche Rente wird heutzutage immer geringer, darum lohnt es sich, schon frühzeitig mit der privaten Vorsorge anzufangen. Die Optionen sind dabei vielfältig: Von der staatlich geförderten Riesterrente über Banksparen bis hin zum risikofreudigen Fondssparplan gibt es diverse Varianten. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein. Die Bank deines Vertrauens informiert dich über deine Möglichkeiten.
Inhalt
- Dein Ausbildungsvertrag
- Deine Steueridentifikationsnummer
- Deine Sozialversicherung
- Deine Kranken- und Pflegeversicherung
- Deine Haftpflichtversicherung
- Dein Giro-Konto
- Deine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
- Dein ärztliches Gesundheitszeugnis
- Deine Altersvorsorge