Nach der Schule: die Ausbildung

Praxisorientiertes Lernen, berufliche Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit – startest du deine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung, kannst du mit vielen Vorteilen rechnen. Gleich von Anfang an sammelst du praktische Erfahrungen und wirst so ideal auf die Ausübung deines zukünftigen Berufs vorbereitet. Du erwirbst wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, die du in deinem Berufsbereich benötigst, und lernst alle Anforderungen des Arbeitsmarkts kennen. Obendrein erhältst du für deine Arbeit ein festes Ausbildungsgehalt.

Nur Schulbank drücken war gestern: Wer gleich direkt ins Berufsleben einsteigen will, dem stehen viele Möglichkeiten offen. Wir zeigen dir, welche Optionen du nach deinem Schulabschluss hast.

Ausbildung – was ist möglich?

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  • Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

    Du verfügst über einen allgemeinbildenden Schulabschluss, aber besitzt noch keinen Berufsausbildungsvertrag oder weißt noch nicht genau, welchen Beruf du erlernen willst? Dann ist die 1-jährige berufliche Grundbildung ideal für dich.

    Das BGJ vermittelt dir sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Inhalte des ersten Ausbildungsjahrs von anerkannten Ausbildungsberufen in einem Berufsbereich. Es hilft dir, deine Interessen und Fähigkeiten zu erkunden und die richtige Berufswahl zu treffen. Falls du dich dann für eine duale Berufsausbildung in diesem Berufsbereich entscheidest, kann das BGJ als dein 1. Ausbildungsjahr anerkannt werden.

  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

    Hast du die Oberschule ohne Hauptschulabschluss beendet, kannst du dich an der Berufsschule in einem 1-jährigen Bildungsgang auf die Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses vorbereiten. Du erhältst eine vertiefte Berufsorientierung und wirst in allgemeinbildenden Fächern sowie in berufspraktischen Inhalten unterrichtet. Dieser Einstieg erleichtert dir den Übergang in eine berufliche Ausbildung.

  • Duale Berufsausbildung

    Die duale Ausbildung ist in Deutschland die häufigste Form der Berufsausbildung. Theorie und Praxis werden hier kombiniert: Während dir in der Berufsschule das nötige fachtheoretische Wissen vermittelt wird, erhältst du eine praktische Ausbildung in einem Unternehmen oder einer anderen Ausbildungsstätte. Nach 2 bis 3,5 Jahren hast du einen anerkannten Berufsabschluss in der Tasche.

  • Vollzeitschulische Berufsausbildung

    Die schulische Berufsausbildung findet ausschließlich an einer Berufsfachschule oder Fachakademie statt. Das ist vor allem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales der Fall. Hier werden dir theoretische Grundlagen, Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für deinen zukünftigen Beruf wichtig sind. Fachpraktische Anteile absolvierst du in der Berufsfachschule oder in außerschulischen Einrichtungen.

  • Studienqualifizierung

    Die Studienqualifizierung bezieht sich auf den Erwerb einer formalen Qualifikation, die es dir ermöglicht, ein Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule aufzunehmen. Es gibt verschiedene Wege, die dir den Zugang zu einem Studium ermöglichen – darunter die allgemeine Hochschulreife, die du an einem Beruflichen Gymnasium erwerben kannst, oder die Fachhochschulreife, die du nach einer 1- bzw. 2-jährigen Ausbildung an einer Fachoberschule erhältst.

  • Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen (DUBAS)

    Ein Berufsabschluss kann auch mit Abitur im Doppelpack erworben werden. Innerhalb von vier Jahren absolvierst du sowohl eine praktische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum und deinem Ausbildungsbetrieb als auch eine schulische Ausbildung am Beruflichen Gymnasium.

  • Kombination von beruflicher Ausbildung und Fachhochschulreife (FOS+)

    Der doppelqualifizierende Bildungsgang FOS+ unterscheidet sich durch einen höheren Praxisanteil und die Ergänzung von E-Learning-Elementen vom Besuch einer Fachhochschule. Du warst in der Oberschule der Überflieger und willst nun einen höheren Bildungsabschluss erreichen? Dann ist FOS+ vielleicht etwas für dich.

  • Berufliche Weiterbildung

    Wer seine beruflichen Kenntnisse vertiefen oder ergänzen möchte, ist bei einer beruflichen Weiterbildung richtig. In Kursen und Lehrgängen erweiterst du deine Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen, um deine beruflichen Perspektiven zu verbessern oder mit den Anforderungen des Arbeitsmarkts Schritt zu halten.

  • Einstiegsqualifizierung (EQ)

    Eine Einstiegsqualifizierung ähnelt einem vergüteten Praktikum, das mindestens 6 und höchstens 12 Monate dauert. Hier lernst du die jeweiligen Ausbildungsinhalte kennen, stellst deine Fähigkeiten unter Beweis und entdeckst deine Potenziale.

    Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das durch die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter mit einem Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einer Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung gefördert wird.

    Alle großen Praktikums- und Lehrstellenbörsen gibt’s hier auf einen Blick

    Hast du dich für einen Ausbildungsberuf entschieden, steht nun die Suche nach dem passenden Ausbildungsbetrieb an. Dabei lohnt es sich, Zeit und Mühe in die Auswahl zu investieren – deinen Ausbildungsverlauf erleichtert dir die richtige Wahl allemal.

    Förderungen für deine Ausbildung

    Miete, Telefon, WLAN, Essen, Kleidung – ganz schön viel, was man zum Leben braucht. Kein Wunder, dass so manchem Azubi trotz Ausbildungsvergütung das Geld ausgeht.

    Dir kommt das bekannt vor? Keine Angst. Wir geben dir einen Überblick über verschiedene staatliche Förderungen, mit denen du während deiner Ausbildung finanziell unterstützt werden kannst.

    Wohnst du während deiner dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus, kannst du bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach deiner Wohnsituation und deinem Einkommen sowie dem deiner Eltern. Anträge für die Beihilfe gibt es in den Geschäftsstellen der Arbeitsagentur. Der BAB-Rechner hilft dir bei der Berechnung der Zuschüsse.

    Wer in der Vergangenheit keinen Anspruch auf eine Förderung hatte, für den kann sich eine erneute Antragstellung lohnen. Der Antrag sollte vor Beginn des neuen Ausbildungsjahrs gestellt werden, da die Arbeitsagentur frühestens ab dem Monat der Antragstellung zahlt.

    Machst du eine schulische Ausbildung, hast du in der Regel zwar keinen Anspruch auf BAB, dafür kannst du Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BAföG) beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass du mindestens die 10. Klasse einer weiterführenden oder berufsbildenden Schule besuchst.

    Die Höhe des BAföGs ist abhängig von deinem eigenen Einkommen und dem Vermögen und Einkommen deiner Eltern. Informationen und Anträge gibt es bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung.

    Hast du aufgrund deiner schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf BAB, kannst du auch Wohngeld beantragen, um deine Miete zu finanzieren. Dafür musst du jedoch volljährig sein und der zuständigen Behörde einen Ablehnungsbescheid für die BAB vorlegen. Zudem benötigst du einen Nachweis, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die Wohnkosten selbst finanzieren musst.

    Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und in welcher Höhe dieser ausfällt, bestimmt sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. finanziellen Belastung. Die Formulare für die Antragstellung findest du bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Während deiner Ausbildung erhalten deine Eltern bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld für dich, das unter anderem auch der Mitfinanzierung deiner Ausbildung dient. Wenn du allein wohnst und dich deine Eltern nicht finanziell unterstützen können, kannst du das Geld von deinen Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, um es auf dein eigenes Konto überweisen zu lassen.

    Arbeiten unter Palmen – das klingt wie für dich gemacht? Wenn du im Ausland praktische Arbeitserfahrungen sammeln möchtest, gibt es neben den üblichen auch andere private oder internationale Förderprogramme, die dir während eines Auslandaufenthalts finanzielle Unterstützung leisten. Beispielsweise vergibt die Gesellschaft für Europabildung e. V. (GEB) im Rahmen des EU-Programms »Leonardo Da Vinci« Stipendien für Berufspraktika in verschiedenen europäischen Ländern.

    Bei einer Bewerbung für ein Stipendium gilt jedoch stets: Eigeninitiative ist alles. Die meisten Stipendien verlangen nach ausführlichen Bewerbungsunterlagen, in denen du z. B. in Form von Motivationsschreiben zum Ausdruck bringen sollst, warum gerade du es verdienst, mit einem Stipendium unterstützt zu werden. Überzeugst du, kannst du mit einer guten finanziellen Unterstützung rechnen.

    Schulbank drücken nervt und das Fernweh packt dich? Wie wäre es dann mit ein wenig Abwechslung? Wage den Schritt und sammle praktische Erfahrungen während eines Auslandsaufenthalts.

    Berufliche Bildung von Jugendlichen mit Migrationserfahrung

    Aller Anfang ist schwer: Und so stellt auch die berufliche Ausbildung in einer fremden und neuen Sprache eine echte Herausforderung dar. Welche Möglichkeiten haben junge Menschen, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist?

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    • DaZ als Berufsausbildungsvorbereitung

      Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die sich auf eine Berufsausbildung oder einen höheren Bildungsabschluss vorbereiten möchten, können Vorbereitungsklassen besuchen. Dort werden sie im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet.

      VORAUSSETZUNG Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

      DAUER 1 Jahr

      PRÜFUNG keine Prüfung

      ABSCHLUSS kein Abschluss, aber die Möglichkeit, in einen regulären Ausbildungs- oder Studiengang zu wechseln und Deutsch als Zweitsprache weiter zu lernen

    • Beratung durch die KAUSA-Servicestellen

      Die Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA) unterstützt Jugendliche und Eltern sowie Selbstständige mit Migrationserfahrung durch gezielte Informationen und kompetente Beratung rund um das Thema Ausbildung.

      KAUSA-Servicestellen in Sachsen

      Region Dresden

      Adresse

      Bildungszentrum

      Lernen + Technik – gGmbH

      Wiener Straße 4301219Dresden
      Ansprechperson
      C. Göbel
      Telefon
      0351 41753040
      E-Mail
      E-Mail
      Website
      http://www.lernen-technik.de

      Region Leipzig

      Adresse

      ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V.

      Egelstraße 404103Leipzig
      Ansprechperson
      Andreas Wenig
      Telefon
      0341 7100531
      E-Mail
      E-Mail
      Website
      http://www.kausa-leipzig.eu
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      • Berufliche Bildung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

        Grundsätzlich stehen jungen Menschen mit speziellen Bedürfnissen alle Wege der beruflichen Ausbildung offen, die auch Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bestreiten können. Voraussetzung dafür ist, dass sie die entsprechenden Aufnahmebedingungen erfüllen.

        Ist ein inklusiver Unterricht wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht geeignet, um das gewünschte Ausbildungsziel zu erreichen, können weitere Möglichkeiten der Berufsausbildung bzw. spezielle Maßnahmen der Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung genutzt werden.

      • Für ihre optimale Ausbildung lernen die Jugendlichen in ausschließlich für sie eingerichteten Klassen, in denen sie von speziell ausgebildeten Lehrkräften begleitet werden. Voraussetzung für die Aufnahme dieser speziellen beruflichen Ausbildung ist die Vermittlung durch ein Reha-Team der Agentur für Arbeit.

      • Bildungsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

        Zur Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf oder auf eine individuell zu ihren Fähigkeiten passende Berufsausbildung erhalten die Jugendlichen einmal pro Woche Berufsschulunterricht.

        Servicestellen in Sachsen - Landesamt für Schule und Bildung

        Adresse

        Landesamt für Schule und Bildung

        Standort Bautzen

        Otto-Nagel-Straße 102625Bautzen
        Telefon
        03591 621-0
        E-Mail
        E-Mail
        Adresse

        Landesamt für Schule und Bildung

        Standort Leipzig

        Nonnenstraße 17 A04229Leipzig
        Telefon
        0341 4945-50
        E-Mail
        E-Mail
        Adresse

        Landesamt für Schule und Bildung

        Standort Chemnitz

        Annaberger Straße 11909120Chemnitz
        Telefon
        0371 5366-0
        E-Mail
        E-Mail
        Adresse

        Landesamt für Schule und Bildung

        Standort Zwickau

        Makarenkostraße 208066Zwickau
        Telefon
        0375 4444-0
        E-Mail
        E-Mail
        Adresse

        Landesamt für Schule und Bildung

        Standort Dresden

        Großenhainer Straße 9201127Dresden
        Telefon
        0351 8439-0
        E-Mail
        E-Mail

        Business-Knigge: So gelingt der erste Arbeitstag

        Wer neu ins Berufsleben startet, bei dem ist die Aufregung vorprogrammiert. Wie werden meine neuen Kolleginnen und Kollegen sein? Werde ich Anschluss finden? Was ziehe ich an? Werde ich meinem neuen Job gerecht? Viele Fragen schwirren durch den Kopf.  

        Um etwas von der Aufregung zu nehmen, zeigen wir dir, wie du gleich an deinem ersten Arbeitstag gut ankommst.

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        • Beobachte und lerne

          Egal, ob es um die passende Kleidung, das Duzen oder den allgemeinen Umgangston geht: Das beste Beispiel liefert dir deine neue Kollegschaft. Darum solltest du dich in der ersten Zeit zurückhalten und beobachten, wie Mitarbeitende und Vorgesetzte miteinander agieren.

          Grundsätzlich gilt am ersten Tag: Lieber zu schick angezogen als zu leger und auf keinen Fall dasselbe Outfit wie beim Vorstellungsgespräch. Ob man einander duzt oder siezt, ist unternehmensabhängig. Prinzipiell sollte man als Neuling beim »Sie« bleiben, bis das »Du« angeboten wird.

        • Der erste Eindruck zählt

          Am ersten Tag stellst du dich als neue Kollegin bzw. neuer Kollege vor. Vielleicht wirst du dafür von einer vorgesetzten Person herumgeführt, oder du lernst die Mitarbeitenden auf eigene Faust kennen. Wichtig ist, dass du einen guten Eindruck hinterlässt. Direkter Blickkontakt, ein fester Händedruck und ein freundliches Lächeln sind dabei schon die halbe Miete. Keine Sorge, wenn du dir nicht gleich alle Namen merken kannst – du kannst ruhig nachfragen oder dir am besten Notizen machen.

        • Mit der Kollegschaft wirst du in Zukunft viel Zeit verbringen und eng zusammenarbeiten. Darum lohnt es sich, Kontakte zu knüpfen. In der Kantine, Teeküche oder an der Kaffeemaschine – schnell entwickelt sich ein Gespräch. Sei ruhig du selbst und erzähle etwas von dir. Lass dich jedoch nicht gleich negativ von Lästereien oder Klatsch und Tratsch beeinflussen. Auch als Neuling kannst du eigenständige Entscheidungen treffen.

        • Wer fragt, gewinnt

          Ob bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes, bei deinen ersten Aufgaben oder schlichtweg einem Namen, den du dir nicht gemerkt hast: Fragen kostet nichts. Solange man nicht wegen jeder Kleinigkeit stört und immer höflich bleibt, helfen dir deine Vorgesetzten oder die Kollegschaft sicher gern weiter.

          Dies gilt auch für interne Abläufe: Nicht alle Informationen werden dir am ersten Tag auf dem Silbertablett serviert. Mit manchen Abläufen wirst du erst im Laufe der Zeit konfrontiert. Wen musst du benachrichtigen, wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst? Wer ist für den Küchendienst zuständig? Wer ist für die Einrichtung des Arbeitslaptops zuständig? Informiere dich hier rechtzeitig, um alles korrekt einhalten zu können.

        • Timing ist alles

          Die Arbeitszeiten solltest du möglichst schon vor Arbeitsantritt erfragen. Plane genügend Puffer für den Arbeitsweg ein, um am ersten Arbeitstag pünktlich zu sein. Sei aber nicht eher als 10 Minuten vor Arbeitsbeginn da – schließlich möchtest du niemandem im Weg stehen. Gerade wer neu in den Beruf einsteigt, sollte bei den Arbeitszeiten flexibel sein und nicht auf fixen Start- und Endzeiten beharren.

        • Ob mit Kuchen, Schnittchen oder einer anderen kleinen Aufmerksamkeit: In manchen Unternehmen wird der Einstand gefeiert – ebenso wie Geburtstage. Erkundige dich am besten bei deiner Kollegschaft, wie solche Ereignisse üblicherweise zelebriert werden und beachte mögliche Allergien und Unverträglichkeiten deiner neuen Kollegschaft.

          Alles rund um den erfolgreichen Berufseinstieg: was du sonst noch wissen solltest

          In diesem Vertrag sind grundlegende Dinge deiner Ausbildung geregelt, beispielsweise Art und Inhalt der Berufsausbildung, Beginn und Dauer, die Probezeit, die tägliche Arbeitszeit sowie dein Lohn. Der Vertrag muss vom Ausbildungsbetrieb und von dir unterschrieben werden, beide Vertragspartner bzw. -partnerinnen bekommen ein Exemplar. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen unterschreiben, also in der Regel deine Eltern. Ist dir beim Vertrag etwas unklar, frag genau nach. Schließlich gehst du damit eine längerfristige Bindung ein.

          Zur Berechnung deiner Lohnsteuer braucht der Ausbildungsbetrieb deine Steueridentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern ausgegeben wird. Damit kann der Ausbildungsbetrieb deine sogenannten ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) aus einer zentralen Datenbank abrufen. Falls du deine Steueridentifikationsnummer nicht weißt, kannst du dich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dort gibst du deinen Namen und Vornamen sowie Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort an.

          Jede und jeder Angestellte – als Azubi gehörst du jetzt dazu – muss sozialversichert sein. Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das finanziellen Schutz z. B. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und auch Betriebsunfällen bietet. Die Beiträge dafür werden vom Betrieb und Angestellten gemeinsam getragen. Wenn du in deiner Ausbildung nicht mehr als 325 Euro verdienst, zahlt der Ausbildungsbetrieb sogar den kompletten Krankenkassenbeitrag.

          Damit die Beiträge richtig verbucht werden können, musst du dem Ausbildungsbetrieb deine persönliche Sozialversicherungsnummer mitteilen. Die Beantragung der Sozialversicherungsnummer übernimmt deine Krankenkasse.

          Wer ein eigenes Einkommen hat, braucht auch eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Da du die freie Wahl der Krankenkasse hast, solltest du deren Leistungen vergleichen. Die Krankenkasse der Eltern beizubehalten kann von Vorteil sein, muss es aber nicht.

          Lass dich kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder schriftlich – beraten. Die Krankenkasse, der du beigetreten bist, musst du deinem Ausbildungsbetrieb noch vor Ausbildungsbeginn mitteilen.

          Auszubildende haften, wie alle anderen Mitarbeitenden, auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert bist oder durch deinen Ausbildungsbetrieb alle Mitarbeitenden pauschal versichert sind, solltest du deshalb eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Such dir auch hier einen passenden Anbieter aus.

          Damit dein Ausbildungsbetrieb dein Gehalt überweisen kann, brauchst du am ersten Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats, ein eigenes Konto. Informiere dich am besten bei verschiedenen Sparkassen und Banken.

          Der Aufwand lohnt sich, denn viele bieten für Azubis kostenlose Giro-Konten an. Auch Online-Girokonten sind häufig kostenlos. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Vorsicht ist beim Dispo angesagt: Überschreitest du ihn, fallen teure Zinsen an.

          Als Azubi bist du gleichzeitig Berufsschülerin bzw. Berufsschüler und hast dadurch Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis bzw. auf ein Azubi-Ticket. Lass dir von deinem Ausbildungsbetrieb schon vorher bescheinigen, dass und ab wann du dort ausgebildet wirst, dann kannst du bereits für die Fahrt am ersten Ausbildungstag die Vergünstigung in Anspruch nehmen.

          Für alle unter 18 Jahren gilt: Der Ausbildungsbetrieb braucht von dir ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahrs ist zudem eine Nachuntersuchung erforderlich. Für bestimmte Berufe, beispielsweise im Nahrungsmittelbereich, braucht man immer ein aktuelles Gesundheitszeugnis, egal, wie alt man ist.

          Heute schon an morgen denken: Das steht bei der Altersvorsorge im Vordergrund. Die Aussicht auf eine ausreichende staatliche Rente wird heutzutage immer geringer, darum lohnt es sich, schon frühzeitig mit der privaten Vorsorge anzufangen. Die Optionen sind sehr vielfältig: Von der staatlich geförderten Riesterrente über Banksparen bis hin zum risikofreudigen Fondssparplan gibt es sehr unterschiedliche Varianten. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein. Die Bank deines Vertrauens informiert dich über deine Möglichkeiten.

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