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Nutzungsbedingungen des Angebots SCHAU REIN!

I. Geltungsbereich und Definitionen

§ 1 Welchen Geltungsbereich haben diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen?

(1) SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen ist ein Projekt zur Berufsorientierung des Freistaates Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, 01097 Dresden. Zur Abwicklung des Projekts betreibt der Freistaat Sachsen auf der Plattform www.schau-rein-sachsen.de das Angebot SCHAU REIN! Für die Nutzung von SCHAU REIN! gelten die Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die Nutzung von SCHAU REIN!. Abweichenden Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen der Nutzer oder Dritter wird widersprochen.

§ 2 Was bedeuten die einzelnen Begriffe?

Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist oder sind

1. Account: das persönliche Konto, welches dem Nutzer die Nutzung von SCHAU REIN! ermöglicht;

2. Arbeitstag: Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage im Freistaat Sachsen;

3. Bestellung: verbindliches Angebot eines Nutzers gegenüber dem Freistaat Sachsen auf Abschluss eines Vertrags;

4. Inhaltsdaten Daten: die vom Nutzer im Rahmen der Nutzung von SCHAU REIN! auf die Server des Freistaat Sachsens hochgeladen oder sonst erstellt werden, insbesondere Texte und Bilder zu Veranstaltungen;

5. Kardinalpflicht: vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet;

6. Lehrer: Person, die in berufsvorbereitenden Maßnahmen und in allgemeinbildenden Ausbildungsgängen des Freistaats Sachsen lehrt;

7. Nutzer: Unternehmen, Lehrer und Schüler, die nach Registrierung einen Account zu SCHAU REIN! erhalten haben;

8. Registrierung: die Anmeldung und Zulassung zur Nutzung von SCHAU REIN! durch den Freistaat Sachsen;

9. personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;

10. SCHAU REIN!: ein auf der Plattform www.schau-rein-sachsen.de betriebenes Angebot des Freistaat Sachsens zur Berufsorientierung unter https://www.schau-rein-sachsen.de/, auf welchem Schüler Veranstaltungsangebote von Unternehmen ansehen, aussuchen und unmittelbar beim jeweiligen Unternehmen buchen sowie die für die An- und Abfahrt zum jeweiligen Veranstaltungsort erforderlichen Fahrkarten bestellen können;

11. Schüler: Person, die in allgemeinbildenden Schulen der Klassen 7 bis 13 sowie in berufsvorbereitenden Maßnahmen und in allgemeinbildenden Ausbildungsgängen lernt; ausgeschlossen sind Personen, die in Berufsfachschulen und dualen Berufsschulen lernen;

12. Unternehmen: Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit einem Standort im Freistaat Sachsen;

13. unzulässige Inhaltsdaten: Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare sowie kartell- und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, rechtsextreme oder religiöse Gefühle verletzende Inhalte;

14. Veranstaltungen: Hospitationen von Schülern im Betrieb der Unternehmen mit dem Zweck bestimmte Berufe kennenzulernen, wobei in diesem Rahmen insbesondere die Arbeitsabläufe im jeweiligen Betrieb, die konkreten Tätigkeiten, die Abläufe von Bewerbungsverfahren sowie die Anforderungen an die Ausbildung in der Praxis vorgestellt werden können;

15. Veranstaltungsangebot: verbindliches Angebot von Unternehmen an Schüler auf SCHAU REIN! zur Teilnahme an Veranstaltungen und geförderte Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung der Bundesagentur für Arbeit.

II. Registrierung

§ 3 Wie erfolgt die Registrierung?

(1) Um SCHAU REIN! nutzen zu können, muss sich der Nutzer registrieren. Dazu gibt der Nutzer die erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular ein.

(2) Die Registrierung setzt die Authentifizierung des Nutzers voraus. Dazu erhält der Nutzer eine gesonderte E-Mail vom Freistaat Sachsen mit einem Link, welchen der Nutzer binnen 4 Wochen nach Erhalt der E-Mail zur Registrierung betätigen muss; andernfalls werden die Daten des Nutzers automatisch in der Datenbank des Freistaat Sachsens gelöscht.

(3) Hat der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist das Anlegen eines Accounts nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Schülers zulässig.

(4) Voraussetzung für eine Registrierung als Schüler ist die Betreuung durch einen Lehrer und die Angabe dessen Schule im Registrierungsprozess.

(5) Wer bereits registriert ist, kann nicht nochmals registriert werden (keine Doppelmitgliedschaft).

(6) Der Freistaat Sachsen ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzer berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

III. Leistungen des Freistaat Sachsens


§ 4 Welche Leistungen erbringt der Freistaat Sachsen?

(1) Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen stellt der Freistaat Sachsen die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von SCHAU REIN! bereit (Ziff. IV.), wird Veranstaltungsangebote von Unternehmen auf SCHAU REIN! veröffentlichen (Ziff. V. § 9) und Fahrkarten für die An- und Abreise von Schülern zu Veranstaltungen zur Verfügung stellen (Ziff. V. § 11).

(2) Die Einzelheiten der Leistungen und Verfahrensweisen werden auf den Internetseiten von SCHAU REIN! beschrieben.

§ 5 Entstehen Nutzern für die Leistungen des Freistaat Sachsens Kosten? Besteht ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Leistungen des Freistaat Sachsens?

(1) Sämtliche Leistungen des Freistaat Sachsens sind für die Nutzer kostenfrei.

(2) Solange die Leistungen des Freistaat Sachsens für den Nutzer kostenfrei sind, sind die technischen Leistungen des Freistaat Sachsens rein freiwillig und die Nutzer haben keinen Anspruch gegen den Freistaat Sachsen auf Durchführung und Aufrechterhaltung des Angebots. Der Freistaat Sachsen behält sich vor, das kostenfreie Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen.

§ 6 Darf der Freistaat Sachsen Dritte einsetzen?

Der Freistaat Sachsen ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

IV. Technische Leistungen des Freistaat Sachsens

§ 7 Wie erfolgt die Datenkommunikation mit SCHAU REIN!? Wie ist SCHAU REIN! verfügbar?

(1) Die Datenkommunikation mit den Servern des Freistaat Sachsens erfolgt mittels Onlinezugriff über den Webbrowser des Nutzers.

(2) Die Verfügbarkeit von SCHAU REIN! beträgt 95 % im Monatsdurchschnitt. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung von SCHAU REIN! wegen erforderlicher Wartungsarbeiten (§ 8) oder aus vom Freistaat Sachsen nicht zu vertretenden technischen Gründen unterbrochen oder beeinträchtigt ist.

(3) Die Pflichten des Freistaat Sachsens umfassen nicht den Zugang des Nutzers in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Der Freistaat Sachsen übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen den Servern des Freistaat Sachsens und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. Der Freistaat Sachsen übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, soweit diese das öffentliche Internet betreffen.

(4) Der Freistaat Sachsen ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen von SCHAU REIN! durchzuführen, wenn dies für die Nutzer zumutbar ist.

§ 8 Wie erfolgen Wartungsarbeiten von SCHAU REIN!?

(1) Der Freistaat Sachsen wird die Nutzer über geplante Wartungsarbeiten sowie deren voraussichtliche Dauer im Vorfeld über die Internetseiten von SCHAU REIN!, über die vom Nutzer an den Freistaat Sachsen übermittelte E-Mail-Adresse oder auf sonstige Weise informieren. Die Gesamtdauer solcher geplanten Wartungsarbeiten darf pro Vierteljahr maximal zwölf Stunden betragen.

(2) Im Falle von Systemausfällen durch Systemstörungen informiert der Freistaat Sachsen die Nutzer in gleicher Weise unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Freistaat Sachsen.

V. Veröffentlichung von Veranstaltungsangeboten, Abschluss und Abwicklung von Verträgen auf SCHAU REIN!, Bestellung von Fahrkarten, Pflichten des Nutzers

§ 9 Wie erfolgt die Veröffentlichung von Veranstaltungsangeboten?

(1) Das Unternehmen kann ein Veranstaltungsangebot zunächst anlegen, ohne es gleich online schalten zu müssen. Nach dessen Anlage kann das Unternehmen das Veranstaltungsangebot in seinem Account ändern; dies gilt insbesondere auch nach dessen Veröffentlichung. Durch den Klick auf den Button "Online schalten" nach Anlage eines Veranstaltungsangebots bzw., sofern noch kein Veranstaltungsangebot angelegt wurde, der Eingabe der für das zu veröffentlichende Veranstaltungsangebot erforderlichen Daten in die Eingabemaske und dem Klick auf den Button "Angebot anlegen und online schalten" gibt das Unternehmen eine Bestellung zur Veröffentlichung des Veranstaltungsangebots ab.

(2) Nach erfolgreichem Eingang der Bestellung erhält das Unternehmen eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch den Freistaat Sachsen erklärt wird.

(3) Das Unternehmen ist an seine Bestellung bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag der Bestellung folgenden Arbeitstags gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt zustande, wenn der Freistaat Sachsen die Bestellung des Unternehmens innerhalb der Bindungsfrist nach Satz 1 entweder ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder, sofern das Unternehmen ausnahmsweise die Auftragsbestätigung nicht erhalten hat, durch widerspruchslose Veröffentlichung des Veranstaltungsangebots annimmt.

(4) Voraussetzung für die Veröffentlichung des Veranstaltungsangebots ist das Bestehen der Qualitätskontrolle. Die Einzelheit der Qualitätskontrolle werden auf den Internetseiten von SCHAU REIN! beschrieben.

(5) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

(6) Die Informationen zum Vertrag zur Veröffentlichung des Veranstaltungsangebots stehen ihm im Account bis zu deren Löschung zur Verfügung.

§ 10 Wie erfolgt die Buchung von Veranstaltungsangeboten?

(1) Nach Anlegen eines Accounts oder Öffnen des bereits bestehenden Accounts und durch Bestätigung des Buttons 'Jetzt buchen' im abschließenden Schritt des Buchungsprozesses nimmt der Schüler das Veranstaltungsangebot an. Damit kommt ein Vertrag über die gebuchten einzelnen Leistungen zwischen dem Unternehmen und dem Schüler über die Teilnahme an der Veranstaltung zustande.

(2) Nach Vertragsschluss erhält der Schüler eine E-Mail, in welcher der Vertrag bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zum Vertrag mitgeteilt werden. Zudem stehen dem Schüler alle Informationen zum Vertrag im Account bis zu deren Löschung zur Verfügung.

(3) Die Buchung kann jederzeit im Account über den Button "Absagen" storniert werden.

(4) Die Buchung und die Teilnahme an Veranstaltungen sind für Schüler kostenfrei.

(5) Vertragspartner des Schülers wird ausschließlich das jeweilige Unternehmen. Der Freistaat Sachsen ist insoweit lediglich technischer Dienstleister und handelt nicht als Vertreter des Unternehmens oder des Schülers.

(6) Die Abwicklung von unter Zuhilfenahme von auf SCHAU REIN! geschlossenen Verträgen ist die alleinige Angelegenheit des Unternehmens bzw. des jeweiligen Schülers. Der Freistaat Sachsen übernimmt für die unter Zuhilfenahme von auf SCHAU REIN! geschlossenen Verträge keine Garantie für die Durchführung der Veranstaltungen.

(7) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.

§ 11 Wie erfolgt die Bestellung von Fahrkarten?

(1) Nach Anlegen eines Accounts oder Öffnen des bereits bestehenden Accounts und durch Betätigung des Buttons "Fahrkarte bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Schüler eine Bestellung der Fahrkarte ab.

(2) Nach erfolgreichem Eingang der Bestellung erhält der Schüler eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch den Freistaat Sachsen erklärt wird.

(3) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommen mit Bestätigung der Bestellung durch den Lehrer zustande. Der Schüler erhält anschließend eine E-Mail, in welcher der Vertrag bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zum Vertrag mitgeteilt werden. Zudem stehen dem Schüler alle Informationen zum Vertrag im Account bis zu deren Löschung zur Verfügung.

(4) Die Bestellung kann jederzeit im Account über den Button "Fahrkarte abbestellen" storniert werden.

(5) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung

§ 12 Welche Pflichten hat der Nutzer?

(1) Den Nutzer treffen zum Zwecke der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung von SCHAU REIN! Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Sperrung des Accounts, Kündigung des Nutzungsvertrags und Schadensersatzansprüchen führen kann.

(2) Der Nutzer hat

a) bei der Registrierung und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,

b) das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen; der Nutzer hat den Freistaat Sachsen unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Account von Dritten missbraucht wird oder wurde,

c) bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese dem Freistaat Sachsen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, die Dienste des Freistaat Sachsens nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:

a) Der Nutzer ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch unsachgemäße Nutzung der Dienste des Freistaat Sachsens zu unterlassen.

b) Das Unternehmen stellt vor jedem Hochladen von Dateien sicher, dass er nicht unzulässige Inhaltsdaten auf SCHAU REIN! hochlädt. Das Unternehmen wird vor jedem Hochladen von Inhaltsdaten prüfen, ob ihm die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Texte, Fotografien, Bilder, Grafiken, Videos, Audiodateien) sowie an Markennamen, Firmennamen, Logos und sonstigen Kennzeichen und Rechten zustehen. Bei Fotografien und Videos ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf ein Hochladen von Dateien nicht erfolgen.

c) Dem Unternehmen ist ein Hochladen personenbezogener Daten grundsätzlich untersagt. Enthalten Inhaltsdaten personenbezogene Daten, so wird das Unternehmen diese vor dem Hochladen unkenntlich machen oder pseudonymisieren. Ist ausnahmsweise ein Hochladen personenbezogener Daten unverzichtbar, so wird das Unternehmen das Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Übermittlung an und die Veröffentlichung durch den Freistaat Sachsen dieser personenbezogenen Daten prüfen und beweissicher dokumentieren und sofern keine Rechtsgrundlage vorhanden ist eine ordnungsgemäße Einwilligung der betroffenen Person einholen und diese beweissicher dokumentieren und aufbewahren. Die Einwilligungserklärung ist zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt wird. In jedem Fall ist die betroffene Person nach Art. 13 DSGVO zu belehren.

d) Das Unternehmen beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.

(4) Der Nutzer hat dem Freistaat Sachsen den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Nutzer diesen nicht zu vertreten hat. Der Nutzer stellt den Freistaat Sachsen von allen Nachteilen frei, welche dem Freistaat Sachsen aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Nutzer zu vertretender schädigender Handlungen des Nutzers entstehen. Der Freistaat Sachsen ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.

VI. Rechte an Inhaltsdaten

§ 13 Welche Rechte bestehen an Inhaltsdaten?

Inhaltsdaten unterliegen je nach Einzelfall urheberrechtlichem, namensrechtlichem, markenrechtlichem, patentrechtlichem, designrechtlichem und/oder sonstigem Schutz aufgrund des Bestehens eines sonstigen Schutzrechts oder des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Nutzern ist es daher nicht gestattet, Inhaltsdaten über die vom jeweiligen Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.

§ 14 Welche Rechte erhält der Freistaat Sachsen an den Inhaltsdaten?

Mit dem Erstellen der Inhaltsdaten bzw. Hochladen der Inhaltsdaten auf SCHAU REIN! durch den Nutzer räumt der Nutzer dem Freistaat Sachsen alle Rechte ein, derer es zur Erbringung der Leistungen durch den Freistaat Sachsen bedarf.

VII. Löschung von Accounts

§ 15 Unter welchen Voraussetzungen wird ein Account gesperrt oder gelöscht?

(1) Der Nutzer kann jederzeit die endgültige Löschung seines Accounts verlangen. Freistaat Sachsen wird den Account unverzüglich nach Zugang der Mitteilung des Nutzers löschen. Die Löschung führt insbesondere dazu, dass der Nutzer keine Veranstaltungen veröffentlichen bzw. buchen und daran teilnehmen kann.

(2) Der Freistaat Sachsen kann einen Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Der Löschung soll eine Ankündigung durch den Freistaat Sachsen per E-Mail vorausgehen.

(3) Der Freistaat Sachsen kann einen Account aus wichtigem Grund vorübergehend sperren oder endgültig löschen. Für die Löschung gilt § 314 Absatz 2 und 3 BGB entsprechend. Ein wichtiger Grund für eine Löschung oder Sperrung durch den Freistaat Sachsen liegt insbesondere vor, wenn
a) der Nutzer gegen eine der in § 12 Absatz 2 und 3 genannten Pflichten verstößt; nach Wahl durch den Freistaat Sachsen kann der Freistaat Sachsen alternativ auch gegebenenfalls betroffene Inhaltsdaten vorübergehend sperren oder dauerhaft löschen, oder
b) der Freistaat Sachsen von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Nutzer unter Verstoß gegen die in § 12 Absatz 2 enthaltenen Pflichten Inhalte bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.

Weitere Ansprüche und Rechte des Freistaat Sachsens, insbesondere auf Kündigung sowie Schadensersatz, bleiben in diesen Fällen unberührt.

VIII. Haftung des Freistaat Sachsens

§ 16 In welchem Umfang haftet der Freistaat Sachsen?

(1) Die Haftung des Freistaat Sachsens auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden des Freistaat Sachsens voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 16 (Haftung des Freistaat Sachsens) eingeschränkt.

(2) Die Haftung des Freistaat Sachsens für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer Kardinalpflicht vorliegt. Im Falle der Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist die Haftung des Freistaat Sachsens bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Freistaat Sachsens gegenüber Unternehmen auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern, insbesondere Schülern, ist die Haftung des Freistaat Sachsens bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(4) Soweit die Pflichtverletzung des Freistaat Sachsens Leistungen betrifft, welche der Freistaat Sachsen gegenüber dem Nutzer freiwillig und unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 16 (Haftung des Freistaat Sachsens) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.

(6) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 16 (Haftung des Freistaat Sachsens) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Freistaat Sachsens.

(7) Die Einschränkungen dieses § 16 (Haftung des Freistaat Sachsens) gelten nicht für die Haftung des Freistaat Sachsens wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Allgemeine Bestimmungen

§ 17 Wann darf der Freistaat Sachsen diese Nutzungsbedingungen ändern?

(1) Der Freistaat Sachsen ist berechtigt, den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn unvorhersehbare Ereignisse, welche der Freistaat Sachsen nicht veranlasst und auf welche der Freistaat Sachsen auch keinen Einfluss hatte, sowie die Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung eine Änderung erfordern, um die Leistung aufrecht erhalten zu können.

(2) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird der Freistaat Sachsen dem Nutzer unter Benennung des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Freistaat Sachsen wird den Nutzer auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Freistaat Sachsen eingegangen sein. Übt der Nutzer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

§ 18 Welches Recht gilt?

Diese Nutzungsbedingungen sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die in dem Staat gelten, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 19 Welcher Gerichtsstand gilt?

(1) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen geschlossenen Einzelverträgen. Für Klagen des Freistaat Sachsens gegen den Nutzer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach Absatz 1 bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 20 Beachtet der Freistaat Sachsen den Datenschutz?

Der Freistaat Sachsen wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, beachten. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert der Freistaat Sachsen umfassend in der Datenschutzerklärung.

© e|s|b Rechtsanwälte Dresden - Januar 2019
Aktualisiert Juli 2021

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