FAQ Eltern
Häufig gestellte Fragen für Eltern
Sie können während oder nach der Buchung einer Veranstaltung eine Fahrkarte bestellen. Die Buchungsopion finden Sie im Accont unter Buchungen bei der entsprechenden Veranstaltung. Die Bestellung der Fahrkarte muss spätestens bis zum Stichtag (24:00 Uhr) erfolgen. Aktuelle Termine finden Sie hier.
Die Fahrkarten für Veranstaltungen können Sie selbstständig nachbuchen. Gehen Sie in Ihrem Account unter Buchungen bei der entsprechenden Veranstaltung auf Fahrkarte bestellen. Die Fahrkarte ist jetzt bestellt und muss nur noch von der BO-Lehrkraft bestätigt werden. Wird die Fahrkarte nicht benötigt, können Sie dort die Fahrkarte einfach abbestellen.
Bei der Registrierung gibt Ihr Kind an, ob ein Bildungsticket vorliegt oder nicht. Besitzt Ihr Kind ein Bildungsticket, benötigt es möglicherweise keine Fahrkarte mehr für die Veranstaltung. Den Status zum Bildungsticket kann jederzeit in den Persönlichen Daten oder direkt an der Veranstaltung geändert werden.
Wenn die Schule die Woche der offenen Unternehmen Sachsen als Schulveranstaltung festlegt, ist Ihr Kind über die Schule versichert. Es gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Zeitdauer der Teilnahme.
Ist es keine Schulveranstaltung, dann ist Ihr Kind privatversichert. Ihr Kind muss in diesem Falle ein Freistellungsformular bei der Schule abgeben.
Damit ihr Kind trotzdem teilnehmen kann, benötigt es eine Freistellung von seiner Schule. Die Freistellung steht hier bereit zum Download. Ihr Kind kann sich auch für eine Veranstaltung am Nachmittag anmelden. Falls Ihr Kind eine Fahrkarte benötigt, muss sich eine BO-Lehrkraft seiner Schule auf der Plattform registrieren, um die Fahrkarte zu bestätigen.