Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) besagt, dass Ausbilder zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse per Prüfung nachweisen müssen.
Den Fachkräftemangel zu decken ist nicht leicht. Ein Lösungsweg ist die Nutzung der Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit – die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH).
Kleine und mittlere Unternehmen verfügen meist nicht über eine eigene Ausbildungsabteilung. Eine Homepage sichert ab, dass den Ausbildern trotzdem ausreichend Material und Hilfe zur Verfügung steht.